Zweiphasen Ausbildung

Führerausweis auf Probe

Zweiphasen Ausbildung – Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?

Personen mit der bestandenen Führerprüfung Kategorie A beschränkt und A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) erhalten einen Führerausweis auf Probe.

Der obligatorische Weiterbildungskurs (WAB) muss innerhalb der ersten 12 Monate ab Prüfungsdatum absolviert werden.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche den Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.

Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?

Nach Ablauf der Probezeit, und Besuch der obligaten Weiterbildungen, wird der unbefristete Führerausweises auf Gesuch ausgestellt. Ein Gesuch kann frühestens einen Monat vor dessen Ablauf eingereicht werden. Die Nachweise der besuchten Weiterausbildungen sind dem Gesuch beizulegen.

Qualitätssicherung

Für die Überwachung des Vollzugs der gesetzlichen Vorschriften sind die Kantone verantwortlich. Diese haben sie der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) übertragen. Dazu gehören insbesondere die Beaufsichtigung der Durchführung von Weiterausbildungskursen, der sozialpädagogische Eignungstest für angehende WAB-Moderatorinnen und WAB-Moderatoren, die Prüfungsaufsicht sowie die Überwachung von Kursveranstaltern und Ausbildungsstätten.

Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?

Wurde der Führerausweis auf Probe aufgrund einer Widerhandlung entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert und ein neuer befristeter Führerausweis ausgestellt. Wird eine zweite Widerhandlung begangen welche zum Entzug des Führerausweises führt, verfällt der Führerausweis auf Probe.
Nach einem Jahr kann frühetens ein neuer Lernfahrausweis nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung, welche zur Annullierung des Führerausweises führte, beantragt werden. Zudem muss ein verkehrspsychologisches Gutachten vorgelegt werden.
Nach bestandener Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.

Wie lange dauert die Weiterausbildung

Ab dem 01.01.2020 dauert die obligatorische Weiterausbildung 1 Tag (7 Std.).

Berechtigte Anbieter für die Durchführung dieser Ausbildung sind beim Schweizerischen Verkehrssicherheitsrat in Bern registriert.

Übungsphase Zweiphasen

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