AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen FAHRSCHULE – Stephan Günthert

Geltungsbereich
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen werden durch Unterzeichnung des Antragsformulars als verbindlich anerkannt. Sie regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der FAHRSCHULE–Stephan Günthert (nachfolgend FSG genannt), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Insoweit die Bedingungen keine Regelungen enthalten, kommen ergänzend die Vorschriften über den einfachen Auftrag (Art. 394ff. OR) zur Anwendung.

Unterrichtstarif
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit und ohne Vorankündigungen durch die FSG angepasst werden.

Lektionen
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten, inkl. Instruktionen und Schlussbesprechung. Die FSG arbeitet jedoch mit 60 Minuten Einteilung, so dass jeder Schüler garantiert 50 Minuten Lektionsdauer hat (Tolleranzausgleich). Nach Absprache sind auch Lektionen von anderer Dauer möglich.

Der Treffpunkt der einzelnen Fahrlektion wird vom Fahrlehrer festgelegt, Wünsche der Fahrschüler werden jedoch so weit sinnvoll und möglich berücksichtigt.

Fahrlektionen, welche die FSG zu Folge höherer Gewalt, Stau, technischer Defekte am Fahrzeug, Unfall, Krankheit des Fahrlehrers oder Streiks nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet. Hingegen ist die Haftung der FSG für allfällig dadurch entstehende Kosten oder Schäden der Fahrschüler ausgeschlossen.

Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers bestehen (bspw. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden und die Lektion wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) vor Lektionsbeginn abgemeldet werden, sonst werden sie in Rechnung gestellt. Kursanmeldungen sind definitiv und können wegen Teilnehmerzahlbeschränkung nicht mehr annulliert werden. Liegt der FSG vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechung abzusehen.

Verspätetes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten der Fahrschüler. Terminverschiebungen oder Absagen müssen mündlich oder telefonisch erfolgen, SMS werden nicht akzeptiert.

Telefonische Terminbesprechungen können von der FSG jederzeit mitgeschnitten und im Streitfall vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

Versicherung
Die FSG hat eine Fahrschul-Versicherung abgeschlossen, an der sich alle Fahrschüler der FSG obligatorisch mit einem Beitrag beteiligen müssen. Die Versicherung ist 2 Jahre gültig und deckt Schäden, welche aufgrund der Dienstleistungen der FSG, die während den Fahrstunden mit den Fahrzeugen der FSG entstehen (inkl. Vollkasko). Eine Rückerstattung der Prämienbeteiligung ist ausgeschlossen. Die Versicherung beschränkt sich explizit nur auf die Fahrzeuge der FSG. Weitere Infos hier

Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken.

In der Regel hat der Fahrschüler die jeweiligen Dienstleistungen wie Fahrlektionen oder Kurse vom Fahrschüler bar nach der jeweiligen Lektion zu bezahlen. Sollten Fahrschüler den Wunsch haben, ausnahmsweise per Rechnung zu bezahlen, so liegt es im Ermessen der FSG diesem Wunsch zu entsprechen, wobei pro Rechung ein Administrativaufwand von CHF 5.– erhoben wird. Die Rechungen sind ohne Abzug innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Rechung gilt als beglichen, sobald die FSG frei über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Bar- und Onlinezahlungen sind kostenlos (ohne Zuschlag), für Einzahlungen mit Einzahlungsschein werden infolge Bank- oder Postspesen CHF 5.– pro Einzahlungsschein verrechnet.

Gerät der Fahrschüler mit einer Zahlung in Verzug, so wird ein Verzugszins von 5 % berechnet, zudem verfallen sämtliche in der Rechnung gewährten Rabatte per sofort.

Die FSG ist in jedem Fall berechtigt Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen.

Forderungen der FSG darf der Fahrschüler nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen verrechnen. Im Weiteren ist der Fahrschüler nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Dienstleistung die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.

Ausbildungsabbruch
Bricht ein Fahrschüler die Ausbildung ab, so verfällt das bereits einbezahlte Kursgeld. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückgestattet.

Haftung
Schadenersatzansprüche gegen die FSG, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen in jedem Fall nur, wenn der eingetretene Schaden von diesen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Arlesheim BL.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gültig ab 12.2022
Stephan Günthert

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